Pferdehalter sind auch Menschen. Menschen, die hin und wieder an akutem Zeitmangel leiden.
Darum bietet es sich unter bestimmten Voraussetzungen an, eine Reitbeteiligung für sich und sein Pferd zu suchen. Dann heißt es in der Zeitung oder dem Internet“ Reitbeteiligung gesucht“.
Vertrauen ist gut – Vertrag ist besser
Eine Reitbeteiligung an dem eigenen Pferd muss jedoch gut überlegt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist absolute Verlässlichkeit der entsprechenden Person. In der Regel werden feste Tage vereinbart, an denen die Reitbeteiligung sich um das Pferd kümmert.
Ein Pferd ist teuer und die Kostensplittung kommt dem Pferdehalter und der Reitbeteiligung gleichermaßen zu Gute. Die Kosten für Box/Offenstall werden geteilt. Hufschmied, Futter und Tierarzt übernehmen optional jedoch die Pferdehalter. Ausnahmen bestätigen hier aber die Regel.
Auch wenn es sich teilweise in netten Stallgemeinschaften so ergibt, dass fremde Personen unbürokratisch das eigene Pferd bewegen, sollte aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Vertrag aufgesetzt werden. Für Minderjährige müssen in jedem Fall die Erziehungsberechtigten den Vertrag unterzeichnen. Die meisten Pferdehalter werden sicher keiner 13-jährigen ihren wertvollen Isländer anvertrauen, ohne gewisse Regeln vereinbart zu wissen.
In der Regel kümmert sich die Reitbeteiligung an den vereinbarten Tagen um das Pferd. Es wird geputzt, bewegt, geritten, longiert oder was auch immer der jeweilige Ausbildungsstand von Reiter und Pferd zulässt. Eine Reitbeteiligung sollte so fit sein, dass sie gewisse Krankheitsbilder beim Pferd erkennen kann, und gegebenenfalls Arzt und Pferdehalter umgehend benachrichtigen kann.
Weiterhin ist es nur fair, sich nicht auf ein krankes oder verletztes Pferd zu setzen, nur weil ja „heute“ der vereinbarte „Reitbeteiligungstag“ ist, Wer dieses tut, handelt grob fahrlässig. Ein zur Pflege anvertrautes Pferd auf eigene Faust gar medikamentös zu behandeln führt verständlicherweise zur sofortigen Beendigung des Vertrages. Hier sollte die Reitbeteiligung ihre eindeutigen Grenzen kennen.
Was darf/sollte eine Reitbeteiligung tun?
Es empfiehlt sich, Vertraglich genau festzulegen, was eine Reitbeteiligung mit dem Pferd machen „darf“. Ausritte mit einem stürmischen oder schreckhaften Pferd können gefährliche Steine ins Rollen bringen. Hier sollte genauestens vereinbart werden, ob mit dem Pferd alleine ins Gelände geritten werden kann oder nicht.
Ist nichts anderes vereinbart, darf die Reitbeteiligung auch keine fremden Personen auf dem Pferd reiten lassen. Eine Haftpflichtversicherung für beide Vertragspartner – Pferdehalter UND Reitbeteiligung ist unbedingt anzuraten. Pferdehalter müssen in jedem Fall mit ihrer Versicherung klären, ob eine RB ( Reitbeteiligung ) mitversichert ist.
Sattel, Trense und alles andere Zubehör dient – in einwandfreiem Zustand – auch der Sicherheit von Pferd und Reiter. Pferdehalter und Reitbeteiligung sind im besten Fall gleichermaßen an der Pflege von Sattel, Zügeln, Gebissen und Kopfstücken beteiligt.
Es ist sinnvoll, die Teilnahme an Turnieren vertraglich zu vereinbaren.
Wenn alle Punkte geklärt sind, heißt es: Reitbeteiligung gesucht.